Wir bilden Sie in folgendenFührerscheinklassen aus:

 

Klasse A1

Leichtkrafträder

Motorrad

  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. 

 Klasse A

 

beschränkt:

Motorrad

  • bis 25 kW Motorleistung und 
  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

 

unbeschränkt:

Motorrad

  • über 25 kW Motorleistung

oder

einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

 Klasse B

 

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit  Anhänger bis 750 kg.
Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Bei Anhängern über 750 kg gilt die Kombination Kfz mit Anhänger bis max. 3,5 t

Wer seit mindestens 5 Jahren berechtigt ist, Kraftfahrzeuge der Klassen Klassen B/BE, M , L, S zu führen, das 30. Lebensjahr vollendet hat, dessen Konto beim Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet ist, erfüllt die Voraussetzungen für "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" und erhält auf Antrag eine entsprechende Prüfbescheinigung.

 Klasse BE

 

Beschreibung wie B

Kraftfahrzeuge Klasse B mit Anhänger über 750 kg. (Wohnwagengespann) 

 Klasse M

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick) bis 50 cm³ und bis 45 km/h.

 Klasse L

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h;

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.

 Keine Fahrerlaub-
nispflicht
 

Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen. (Motorfahrräder bis 25 km/h; Krankenfahrstühle bis 15 km/h; Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 6 km/h.)

Wird ein Kind unter 7 Jahren auf einem Mofa mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (Sonderbestimmung: Wer ein Mofa im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss in Besitz einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas sein)

 

 

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Sonntag, 05. September 2010
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Witz des Tages

Drei Männer gehen auf der Straße und bemerken einen Mann gegenüber, der wie Jesus aussieht. Der eine geht rüber und fragt ihn, ob er Jesus sei, worauf er bejaht. Er fragt ihn, ob er ihm seinen Tennisarm wegmachen könne. Darauf sagt Jesus: "Klar, mach ich, dafür bin ich ja da!" Tschack-Bumm, und der Arm ist in Ordnung. Geht der zweite rüber und fragt, ob er sein Knie herrichten könne. Tschack-Bumm, und das Knie ist in Ordnung. Der dritte macht keine Anstalten, zu Jesus zu gehen und sich heilen zu lassen. Deshalb geht Jesus zu ihm hin und fragt, ob er ihm helfen könne. Darauf der dritte: "Fass mich ja nicht an, ich bin Frühpensionist!"
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